
Die Dokumentation
Europäische Staatsanwälte untersuchen einen mutmasslichen Importbetrug mit mehr als 234,3 Millionen Euro an nicht entrichteten Zöllen und Mehrwertsteuer. Am 20. und 21. Oktober fanden Durchsuchungen in der Slowakei statt. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gab die Massnahmen unter dem Codenamen Pantastic am 22. Oktober bekannt. [1]
Gegen mindestens 50 Verdächtige wird ermittelt; fünf Zollbeamte wurden befragt. Es geht um Textilien und Schuhe aus China sowie den Verdacht, dass Amtsträger gegen Bestechung die Vorgänge ermöglichten. Die Durchsuchungen betrafen Importeure, Zollvertreter und Transportunternehmen. [1]
Die EUStA datiert das behauptete System auf Januar 2016 bis Dezember 2019 und vermutet auch systematisch zu niedrige Einfuhrwertangaben zur Verringerung der Zölle. Die britischen Bestimmungsorte beziehen sich auf diesen historischen Zeitraum. [1]
Eine Steuerbefreiung im Mittelpunkt
Nach Darstellung der EUStA missbrauchte das mutmassliche Netzwerk das Zollverfahren 42. Dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn Waren anschliessend in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden. Die Ermittler vermuten falsche Zielangaben zur Erlangung der Befreiung und ausbleibende Mehrwertsteuerzahlungen dort, wo die Waren tatsächlich ankamen. [1]
Die genannten Routen betreffen Häfen in Deutschland und Slowenien sowie deklarierte Bestimmungsorte in Tschechien, Polen und dem Vereinigten Königreich. Diese Angaben beziehen sich auf untersuchte Vorgänge, nicht auf sämtliche Unternehmen, die dieselben Routen nutzen. [1]
Drei getrennt zu betrachtende Beträge
Die finanziellen Vorwürfe umfassen mindestens 44,3 Millionen Euro an hinterzogenen Zöllen und mehr als 190 Millionen Euro an nicht gezahlter Mehrwertsteuer. Zusammen sind dies mehr als 234,3 Millionen Euro. Mutmassliche Bestechungsgelder werden separat auf 12 Millionen Euro geschätzt. [1]
Die Bestechungsschätzung darf nicht zur Steuerausfallsumme addiert und als höherer Einnahmeverlust dargestellt werden. Der erste Betrag betrifft behauptete Zahlungen an Amtsträger, der zweite Einnahmen, die nach Behördenangaben hätten erhoben werden müssen. Keiner der Beträge belegt, wie viel Geld beschlagnahmt oder zurückgewonnen wurde.
Was feststeht und was offenbleibt
Das Verfahren befindet sich im Ermittlungsstadium. Durchsuchungen und Befragungen haben stattgefunden; Verurteilungen werden nicht gemeldet. Die Vorwürfe müssen gerichtlich geprüft werden, und für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. [1]
Für die Geldspur kommt es auf die Differenz zwischen einem auf Zollpapieren angegebenen Ziel und einer tatsächlichen Lieferung an. Um sie festzustellen, müssten Erklärungen mit Transport-, Empfangs- und Steuerzahlungsbelegen abgeglichen werden. Die Pressemitteilung allein erlaubt diese Rekonstruktion nicht.
Dieser Bericht beruht auf der öffentlichen Darstellung der EUStA. Er belegt die behaupteten Verluste nicht unabhängig und weist ungenannten Firmen oder Amtsträgern keine individuelle Verantwortung zu. Die Mitteilung enthält keine Stellungnahmen der Verdächtigen. [1]
Auf Grundlage von Berichten von: EPPO — Investigation Pantastic, 22 Oktober 2026; Fotoquelle — Matjaž Mirt / Wikimedia Commons — CC BY 2.0; Fotolizenz — CC BY 2.0.
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