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Die Dokumentation
Das Dossier beginnt in Istanbul
The Ledgers nimmt eine Reihe von Dokumenten zu SICPAs Aktivitäten auf dem afrikanischen Markt in Prüfung. Im Mittelpunkt des ersten Dossiers steht ein Beratungsvertrag, der auf den 1. Dezember 2019 datiert sein soll. Der der Redaktion übermittelte Dossiertext beschreibt eine Vereinbarung zwischen einem Kommunikations- und PR-Unternehmen im Istanbuler Stadtteil Levent und der auf den Britischen Jungferninseln ansässigen Veritas Communications Ltd. Dieser erste Artikel trennt die Darstellung des Vertrags und der Rechnungen von überprüfbaren öffentlichen Unterlagen. [1]
Dem Bericht zufolge sollte Veritas Beziehungen zu öffentlichen Auftraggebern in Uganda, Kenia, Somalia und Tansania entwickeln, lokale Partner empfehlen und den Absatz von Sicherheitstechnologie steigern. Genannt werden Systeme für Chipkarten, Magnetstreifenkarten, optische Karten und Speicherkarten. Welche Befugnis das Istanbuler Unternehmen zum Vertrieb dieser Produkte hatte, in wessen Auftrag es handelte und ob eine vertragliche Verbindung zu SICPA bestand, gehört zu den offenen Fragen der Prüfung. [1]
Wofür stehen die 820.000 Dollar?
Der Dossiertext beziffert zwei Rechnungen, die für eine sechsmonatige Vereinbarung ausgestellt worden sein sollen, auf insgesamt 820.000 Dollar. Außerdem wird eine Umsatzbeteiligung des Vermittlers von zwölf bis fünfzehn Prozent für den Fall beschrieben, dass ein staatlicher Vertrag zustande kommt. Die Einzelbeträge, Zahlungsbedingungen und die Berechnungsgrundlage der prozentualen Beteiligung müssen noch mit den Originalunterlagen abgeglichen werden. [1]
Die 820.000 Dollar dürfen derzeit nicht als gezahlter Betrag oder als Abfluss öffentlicher Gelder dargestellt werden. Eine ausgestellte Rechnung belegt keine erfolgte Zahlung. Im für diesen Artikel bereitgestellten Text heißt es, dass weder ein Bankbeleg noch ein Tätigkeitsbericht über die erbrachten Leistungen vorliegt. Ob Geld gezahlt wurde und, falls ja, aus welcher Quelle es stammte und wer es letztlich erhielt, wird untersucht. [1]
Die Bedingung zum Zugang auf Präsidialebene
Die Darstellung der dritten Vertragsklausel knüpft die Exklusivität des Vermittlers an die Organisation eines hochrangigen Treffens. Bei einem staatlichen Kunden soll ein persönliches Treffen auf „Präsidialebene oder hoher Ministerialebene“ die Exklusivität im jeweiligen Land um sechs Monate und für die Dauer der Verhandlungen verlängern. [1]
Diese Bestimmung zeigt, welche Bedeutung der Zugang zu hohen staatlichen Stellen in der beschriebenen Geschäftsbeziehung hat. Sie belegt für sich genommen weder, dass ein solches Treffen stattfand, noch dass ein Amtsträger Geld erhielt oder eine Vergabeentscheidung beeinflusst wurde. Antworten sind in Gesprächsnachweisen, Vollmachten und Finanztransaktionen zu suchen.
Dem Dossiertext zufolge enthält die achte Klausel zudem Verpflichtungen zur Einhaltung des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und dazu, Amtsträgern keine unzulässigen Vorteile zu gewähren. Für Streitigkeiten seien das Recht Floridas und die Gerichte in Miami vereinbart worden. Reichweite und tatsächliche Umsetzung dieser Bedingungen werden anhand des Originalvertrags und der Erklärungen der Beteiligten geprüft. [1]
Was sagen öffentliche Unterlagen über Hudani?
Der bereitgestellte Text nennt Alykhan Hudani als die Person, die für Veritas unterschrieben haben soll. Seine Zeichnungsbefugnis, die Eigentümerstruktur von Veritas und die Behauptung, Hudani sei als Berater für SICPA tätig gewesen, konnten anhand der für diesen Artikel geprüften öffentlichen Quellen jedoch nicht bestätigt werden. [1]
Überprüfbare Geschäftsunterlagen betreffen eine andere Tätigkeit. Der IFC-Projekteintrag für HMH Rainbow Limited weist den ugandischen Unternehmer Hudani als Anteilseigner mit 66,5 Prozent aus. Der Finanzierungsvorschlag für den unter der Marke Yo Kuku bekannten Hersteller umfasst einen IFC-Kredit von bis zu fünf Millionen Dollar und eine IDA-Finanzierung von bis zu zwei Millionen Dollar. In der IFC-Tabelle zur Genehmigung durch das Direktorium stehen fünf Millionen Dollar; die am 1. August 2026 aktualisierte Seite trägt den Status „Hold“. Dieser Eintrag belegt keine Auszahlung von insgesamt sieben Millionen Dollar. [2]
Das ugandische Landwirtschaftsministerium hält in seinem Bericht 2014/15 fest, dass Präsident Yoweri Museveni die zehn Millionen Dollar teure Anlage in Semuto im November 2014 eröffnete. Sierra Leones Hochkommissariat in Nairobi bezeichnet Hudani in einer Erklärung vom 2. August 2025 als ernannten Honorarkonsul in Uganda und erklärt, das ugandische Außenministerium habe keine Einwände erhoben. Diese beiden Unterlagen bestätigen öffentlich dokumentierte geschäftliche und diplomatische Aktivitäten. Sie belegen weder den Grund für die Auswahl des Vermittlers im Jahr 2019 noch eine Bevollmächtigung durch SICPA. [3][4]
Der rechtliche Kontext der afrikanischen Verträge
SICPAs Steuerbanderolenprojekte in Ostafrika waren Gegenstand öffentlicher Debatten. Die Verträge und Gerichtsverfahren jedes Landes sind dennoch getrennt zu bewerten. Kenias Berufungsgericht entschied am 27. Oktober 2023, dass die angefochtene Vergabe an SICPA nicht unrechtmäßig war, und hob die gegenteilige Entscheidung des High Court auf. Bei der Darstellung der Kontroversen muss auch dieses Urteil berücksichtigt werden. [6]
Ein Prüfbericht der tansanischen Vergaberegulierungsbehörde hält fest, dass der Vertrag am 30. Mai 2018 unterzeichnet wurde. Seine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren wurde durch eine Änderung vom 10. Dezember 2018 auf drei Jahre ab vollständiger Inbetriebnahme des Systems verkürzt. Das ugandische Parlamentsprotokoll vom 15. August 2023 enthält bei der Erörterung des Vertrags vom 4. Oktober 2018 auch die Verteidigung der Regierung, die Direktvergabe sei rechtmäßig gewesen. [7][8]
Die Mitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft vom 27. April 2023 betrifft ein anderes Verfahren: Gegen SICPA wurden eine Busse von einer Million Schweizer Franken und eine Ersatzforderung von 80 Millionen Franken verhängt, weil das Unternehmen nicht die notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Bestechung in Brasilien, Kolumbien und Venezuela getroffen hatte. Die Mitteilung hält auch fest, dass das Verfahren gegen den CEO und Anteilseigner des Unternehmens eingestellt wurde. Dieses Ergebnis ist keine Feststellung strafbaren Verhaltens hinsichtlich des hier beschriebenen Afrika-Vertrags oder der in diesem Artikel genannten Personen. [5]
SICPA erklärte in einer am selben Tag veröffentlichten Stellungnahme, die Entscheidung nicht anzufechten, ihren Gründen jedoch zu widersprechen. Das Unternehmen erklärte, frühere organisatorische Mängel behoben zu haben. Dies ist seine Position zum Verfahren von 2023 und wird nicht als Antwort auf das neue Afrika-Dossier dargestellt. [10]
Warum wird der zeitliche Ablauf in der Türkei geprüft?
Das angegebene Vertragsdatum lautet 1. Dezember 2019. Eine am 17. Dezember 2021 im türkischen Parlament eingereichte schriftliche Anfrage erklärt, dass die am 18. Oktober 2019 angekündigte Ausschreibung für das Banderolensystem am 6. Dezember 2019 aufgehoben wurde. Zwischen den beiden Daten liegen damit fünf Tage. Die Information zur Aufhebung beruht hier auf der Darstellung in der parlamentarischen Anfrage. Sie wurde für diesen Artikel nicht erneut mit der ursprünglichen Aufhebungsentscheidung abgeglichen. [1][9]
Die zeitliche Nähe wirft eine untersuchenswerte Frage nach einem möglichen Zusammenhang auf, stellt aber keine finanzielle oder rechtliche Verbindung zwischen den beiden Vorgängen her. Dafür müssten die Bevollmächtigungskette der Unternehmen, Verträge, Leistungsnachweise und Zahlungsbewegungen gemeinsam geprüft werden. Auch die Existenz öffentlicher Projekte in Uganda, Kenia und Tansania beweist für sich genommen nicht, dass dieser vier Länder nennende Vermittlervertrag im Auftrag von SICPA geschlossen wurde.
Die nächsten Prüfungsschritte
Die Kernfragen sind konkret: In wessen Auftrag handelte das Istanbuler Unternehmen? Welche Befugnisse hatte Veritas? Wurden die beiden Rechnungen bezahlt? Fanden die hochrangigen Treffen statt? Kam ein öffentlicher Vertrag zustande, der die Umsatzbeteiligung auslöste?
The Ledgers wird die für diese Serie übermittelten und künftig eingehenden Dokumente weiter prüfen und belegbare Erkenntnisse zusammen mit den Erklärungen der betroffenen Parteien veröffentlichen. Für diesen ersten Artikel liegt keine neue Antwort der Beteiligten vor. Das Dossier wird aktualisiert, sobald die Überprüfung der Originalunterlagen, die Untersuchung der Zahlungswege und die Auswertung von Antworten weiter fortgeschritten sind.
Auf Grundlage von Berichten von: Redaktionsdossier von The Ledgers — Darstellung der Vereinbarung vom 1. Dezember 2019 und der Rechnungen; Originale werden geprüft, kein öffentlicher Link; IFC — YoKuku Mezz, project 44775; updated 1 August 2026; Sierra Leone High Commission — Proposed consulate in Kampala, 2 August 2025; Uganda Ministry of Agriculture — Annual Performance Report 2014/15, printed page 113; Swiss Office of the Attorney General — SICPA corporate criminal liability, 27 April 2023; Kenya Court of Appeal — Commissioner General KRA v Okoiti, [2023] KECA 1278, 27 Oktober 2023; Tanzania PPRA — Annual Performance Evaluation Report 2020/21, printed page 187; Uganda Parliament — Hansard, 15 August 2023, URA–SICPA contract debate; Grand National Assembly of Türkiye — M. Akif Hamzaçebi written question, 17 Dezember 2021; SICPA — Company statement on the Swiss disposition, 27 April 2023.
Quelldokumente
10- Redaktionsdossier von The Ledgers — Darstellung der Vereinbarung vom 1. Dezember 2019 und der Rechnungen; Originale werden geprüft, kein öffentlicher LinkKein öffentlicher Link angegeben
- IFC — YoKuku Mezz, project 44775; updated 1 August 2026disclosures.ifc.org
- Sierra Leone High Commission — Proposed consulate in Kampala, 2 August 2025slhc-kenya.org
- Uganda Ministry of Agriculture — Annual Performance Report 2014/15, printed page 113agriculture.go.ug
- Swiss Office of the Attorney General — SICPA corporate criminal liability, 27 April 2023admin.ch
- Kenya Court of Appeal — Commissioner General KRA v Okoiti, [2023] KECA 1278, 27 Oktober 2023new.kenyalaw.org
- Tanzania PPRA — Annual Performance Evaluation Report 2020/21, printed page 187ppra.go.tz
- Uganda Parliament — Hansard, 15 August 2023, URA–SICPA contract debatecmis.parliament.go.ug
- Grand National Assembly of Türkiye — M. Akif Hamzaçebi written question, 17 Dezember 2021cdn.tbmm.gov.tr
- SICPA — Company statement on the Swiss disposition, 27 April 2023globenewswire.com
Dossier-Aktualisierungen
Bericht veröffentlicht
Redaktioneller Hinweis
Dieser erste Artikel trennt die Darstellung des Vertrags und der Rechnungen im von der Redaktion bereitgestellten Dossiertext von zugehörigen öffentlichen Quellen. Die Originale des Vertrags und der Rechnungen wurden bei der Vorbereitung dieser Veröffentlichung nicht unabhängig verifiziert; die Prüfung dauert an. Die 820.000 Dollar werden weder als gezahlter Betrag noch als Bestechungssumme dargestellt. Für diesen Artikel liegt keine neue Antwort der Beteiligten vor. Die öffentlichen Quellen wurden am 25. Oktober 2026 geprüft.
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